Jugendarbeitsschutz-Untersuchung

Für alle Jugendlichen unter 18 Jahre besteht eine Pflicht, sich vor dem Eintritt in ein Arbeitsverhältnis ärztlich untersuchen zu lassen. Sie unterliegen dem Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) und dürfen nur dann von einem Unternehmen beschäftigt werden, wenn sie innerhalb der letzten 14 Monate vor Arbeitsbeginn von einem Arzt untersucht wurden und die entsprechenden Unterlagen vorweisen können. Ziel ist es, Jugendliche davor zu bewahren, dass sich die angestrebte Tätigkeit negativ auf deren gesunde Entwicklung auswirken könnte.

Untersucht werden unter anderem Größe, Gewicht, Blutdruck und Urin, außerdem werden Seh- und Hörtests durchgeführt. Die körperliche Entwicklung wird überprüft und es werden eventuelle Fehlhaltungen oder andere gesundheitliche Beeinträchtigung festgestellt.

 

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Bevor die Untersuchung bei uns stattfinden kann, ist es notwenig, sich die dazugehörigen Untersuchungsberechtigungsscheine und Erhebungsbögen zu besorgen. Diese werden im Normalfall von der Schule ausgegeben. Unten finden Sie außerdem einen Link, unter dem Sie sich die Formulare herunterladen können. 

Füllen Sie die Formulare bitte sorgfältig aus und bringen Sie sie mit zur Untersuchung.

Wenn von uns nach der Untersuchung festgestellt wird, dass der Jugendliche dauerhaft gesundheitlich gefährdet ist, darf die Anstellung nicht erfolgen. Sollte eine Gefährdung nicht sicher auszuschließen sein, kann von uns eine Nachuntersuchung angeordnet werden (die 10 bis 12 Monate nach Arbeitsbeginn durchgeführt werden sollte).

Die Kosten für die Jugendarbeitsschutzuntersuchung wird vom Freistaat Sachsen übernommen und ist somit für die Jugendlichen kostenlos.