Mit der Tauglichkeitsuntersuchung für den Besuch eines Kindergartens soll festgestellt werden, ob Ihr Kind körperlich und seelisch in der Lage ist, eine Einrichtung zu besuchen. Untersucht wird unter anderem die körperliche Entwicklung, Verhaltensauffälligkeiten und ob eine ansteckende Krankheit vorliegt. Außerdem wird der Impfstatus gemäß der STIKO-Empfehlungen kontrolliert.
Nach der Untersuchung durch den Kinderarzt erhalten Sie eine Bescheinigung, die die Tauglichkeit Ihres Kindes belegt. Sie kann dann im Kindergarten oder in der Krippe vorgelegt werden. Manchmal wird auch eine Kopie vom Vorsorgeheft verlangt. Beachten Sie bitte die aktuelle Impfung laut Masernschutzgesetz.
Das Attest für den Kindergarten oder die Kindertagesstätte ist kein Bestandteil des Leistungskataloges der gesetzlichen Krankenkassen, wir berechnen es als Selbstzahlerleistung. Bitte erfragen Sie bei uns die Kosten.
Masernschutzgesetz
Nach dem Masernschutzgesetz müssen die Eltern nachweisen, dass ihr Kind vor dem Eintritt in einen Kindergarten oder eine Schule die von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlenen Impfungen gegen Masern erhalten haben.
Weitere Informationen und Bestimmungen rund um das Masernschutzgesetz, nicht nur für Eltern, sondern auch Einrichtungen finden Sie unter folgendem Link: